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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Beauftragung eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur
kann einen weiteren Frachtführer
zur Durchführung
heranziehen.
2. Zusatzleistungen
Der Möbelspediteur
führt
unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der
verkehrsüblichen
Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs
gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich
zu vergüten
sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht
vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der
Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.
3.
Sammeltransport
Der Umzug darf auch im Sammeltransport durchgeführt
werden.
4.
Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs
nicht verrechenbar.
5. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Absender gegenüber
einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung
hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige
Umzugskostenvergütung abzüglich
geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt
an den Möbelspediteur
auszuzahlen.
6. Transportsicherungen
Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an
hochempfindlichen Geräten
wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh-, Radio- und Hifigeräten,
EDV-Anlagen fachgerecht für
den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung
der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur
nicht verpflichtet.
7. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Leute des Möbelspediteurs
sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-,
Gas-, Dübel-
und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
8.
Handwerkervermittlung
Bei Leistungen zusätzlich
vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur
nur für
sorgfältige
Auswahl.
9. Aufrechnung
Gegen Ansprüche
des Möbelspediteurs
ist eine Aufrechnung nur mit fälligen
Gegenansprüchen
zulässig,
die rechtskräftig
festgestellt oder unbestritten sind.
10. Abtretung
Der Möbelspediteur
ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm
abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten
abzutreten.
11. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses
anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen,
Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme
nicht bevollmächtigte
Leute des Möbelspediteurs
hat der letztere nicht zu verantworten.
12. Nachprüfung
durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender
verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich
mitgenommen oder stehengelassen wird.
13. Fälligkeit
des vereinbarten Entgelts
Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der
Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig
und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.
Barauslagen in ausländischer
Währung
sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner
Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur
berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung
auf Kosten des Absenders einzulagern. §
419 findet entsprechende Anwendung.
14.
Kündigung
bzw. Rücktritt
vom Vertrag
Bei Kündigung
oder Rücktritt
vom Vertrag gelten die einschlägigen
Bestimmungen der §§ 415 HGB, 346 ff BGB.
15. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des
Deutschen Möbeltransports
(ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung
gestellt.
16. Gerichtsstand
Für
Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und
über Ansprüche
aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag
zusammenhängen,
ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte
Niederlassung des Möbelspediteurs
befindet, ausschließlich
zuständig.
Für
Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche
Zuständigkeit
nur für
den Fall, dass der Absender nach
Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz
oder persönlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
17. Rechtswahl
Es gilt deutsches Recht.
Impressum
Schmickler GmbH & Co. KG
Mayener Str. 101a
56070 Koblenz
Handelsregister Amtsgericht Koblenz
Registernummer: HRA 3347
Sitz der Gesellschaft Koblenz
USt.-IdNr. DE 148 718 730
Komplimäntärin: Schmickler GmbH
Amtsgericht Koblenz
Registernummer: HRB 1962
Sitz der Gesellschaft Koblenz
Geschäftsführer Werner Schmickler
Telefon: + 49 (0) 261 - 802225
Fax: + 49 (0) 261 - 86817
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